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Neuigkeiten
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14.11.2024
Gemeindevertretersitzung 06.11.2024 aus dem Blickwinkel unserer Wählergemeinschaft
Liebe Groß-Rohrheimerinnen und Groß-Rohrheimer,
heute lesen Sie unsere Sicht auf die Gemeindevertretersitzung vom Mittwoch, den 06.11.24.
Nach der Eröffnung der Sitzung mit 15 von 19 Gemeindevertreterinnen und -vertreter wurde an den verstorbenen Gemeindevertreter und ehemaligen ersten Beigeordneten Karl Peter Lutzi gedacht.
Der anschließende TOP 2 (Tagesordnungspunkt) war der Bericht aus dem Gemeindevorstand über die Tätigkeiten der letzten Wochen.
Diesen Bericht finden Sie im Anhang.
TOP 3 behandelte Mitteilungen und Anfragen an die Verwaltung.
Der Bürgermeister informierte über laufende Tätigkeiten:
- Schadensersatzansprüche gegenüber der Riedgruppe Ost - weitere Gespräche Frühjahr 2025,
- Ausschreibung Quartierskonzept Frühjahr 2025,
- Erschließung Gewerbegebiet Elf Morgen IV Frühjahr 2025,
- Kontakt mit der Zentrale Netto für eine Packstation
- und Glasfaserausbau Beginn Februar 2025
Die schriftlich beantworteten Anfragen finden Sie im Anhang.
Bei TOP 4 würde über den Aufstellungsbeschluss Gewerbegebiet „Nordost“ abgestimmt. Hinter diesem Titel verbirgt sich die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes, dass im Regionalplan eingezeichnet ist, aber im Flächennutzungsplan fehlt. Das neue Gewerbegebiet soll sich östlich der B44, Richtung Klein-Rohrheim befinden. Die Erschließung erfolgt über den Kreisel der B44, der schon auf dem Gebiet der Stadt Gernsheim liegt.
Die Mehrheit unserer Fraktion LiGR befürwortet den Versuch, ein Gewerbegebiet von ca. 6 ha auszuweisen. Ein Fraktionsmitglied unserer LiGR, sieht die noch vorhandenen freien Flächen von 4 ha Gewerbegebiet für unsere Gemeinde ausreichend und somit den Flächenverbrauch für weitere Gewerbeflächen, nicht notwendig.
Dieser Antrag bekam 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen.
Unter TOP 5 stand dazu die Bauleitplanung der Gemeinde Groß-Rohrheim auf dem Programm. Hier die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Nordost“ sowie Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost“ in der Gemeinde Groß-Rohrheim.
Zu diesem TOP gab es zwei Abstimmungen:
a. Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß-Rohrheim im Bereich „Gewerbegebiet Nordost“ in Groß-Rohrheim gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
b. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 27 „Gewerbegebiet Nordost“ in Groß-Rohrheim gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Der nachfolgende TOP 6 verlangte eine Abstimmung über die Bauleitplanung der Gemeinde Groß-Rohrheim. Hier ging es um einen Beschluss einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Gewerbegebiet Nordost“ in Groß-Rohrheim zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklunggemäß § 14 und § 16 Baugesetzbuch (BauGB).
Damit wird verhindert, dass die Grundstücke nicht verändert werden dürfen.
Auch dieser Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
TOP 7 behandelte wiederum eine Abstimmung über die Bauleitplanung der Gemeinde Groß-Rohrheim
Hier ging es um einen Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Gewerbegebiet Nordost“ in Groß-Rohrheim gemäß § 14 und § 16 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Bei TOP 8 wurde über das Vergabeverfahren für Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Am Bibliser Weg III“ – 1. und 2. Abschnitt abgestimmt.
Hier wurde im Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, den Vermerk in den Vergaberichtlinien mit dem Verbot von Eigentum zu streichen. Unsere Fraktion sieht, wie auch die Fraktion der CDU, keine Notwendigkeit die Grundstücke mit Druck zu verkaufen. Dies wird vorerst die letzte Möglichkeit sein in Groß-Rohrheim Wohneigentum zu bauen und daher sehen wir keinen Änderungsbedarf an den Vergaberichtlinien. Dies sahen die beiden anderen Fraktionen anders und möchten die Grundstücke nicht auf Jahre hinaus liegen lassen.
Der Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen angenommen.
Unter TOP 9 wurde über die Wahrnehmung von Aufgaben der Starkregenvorsorge durch den KMB abgestimmt. Dieser Punkt wurde vom KMB im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Hier geht es um die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte für Groß-Rohrheim. Für die Finanzierung des Ingenieurs des KMBs wird hier ein Verteilerschlüssel pro Einwohner von allen Mitglieder-Kommunen angewendet. Für unsere Gemeinde wären hier Kosten von ca. 7000 € zu erwarten. Es wurde ein Zusatzantrag auf eine Befristung auf 3 Jahre gestellt. Diesen Antrag befürworteten wir.
Der Antrag wurde mit 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Unter TOP 10 wurde der 2. Finanz- und Controllingbericht für 2024 vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass der Haushalt der Gemeinde Groß-Rohrheim mit ca. 850.000 € im Minus abschließt.
Von unserer Fraktion LiGR wurde hier angemerkt, dass der Bericht fehlerhaft ist.
Die Präsentation des Ergebnisses bedurfte keine Abstimmung.
TOP 11 ist ein Antrag, bei dem es um eine Pflichtaufgabe einer Gemeinde geht, obdachlosen Tieren zu helfen. Der TOP lautet: Tierheim und Tierschutzverein Gernsheim am Rhein und Umgebung e.V. Hier: Vorstellung und künftige Finanzierung. Auch dieser Punkt wurde vom Verein im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Die Städte und Gemeinden Gernsheim, Riedstadt, Biebesheim, Stockstadt und Groß-Rohrheim zahlen pro Einwohner 0,50€ jährlich an das Tierheim. Das Tierheim arbeitet mit 10 Mitarbeitende 365 Tage im Jahr. Es tätigt Ausgaben von ca. 300.000€ im Jahr. Für die Versorgung der Fundtiere müsste, zur Deckung der Kosten, nachweislich mindestens 2€ gezahlt werden. Für die Pflichtaufgabe der Gemeinde werden hierfür momentan Spendengelder verwendet.
Der Beschluss umfasst die Erhöhung des Beitrages auf 1€.
Der Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Ein kleiner Hinweis:
Eine Mitgliedschaft beim Tierschutzverein beträgt 20€ im Jahr. Mit diesem kleinen Beitrag kann enorm viel geholfen werden.
Im TOP 12 wurde über eine neue Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Gemeinde Groß-Rohrheim abgestimmt. Hier geht es um die Kennzeichnungspflicht und Kastrationspflicht von freilaufenden Katzen.
Während der Beratung des Tagesordnungspunktes stellte die Fraktion der BfGR einen Antrag, die Ohrspitzenmarkierung bei kastrierten Katzen in die Verordnung mit aufzunehmen und dieses Thema vorher zu beraten.
Dies wurde mit 11 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen der BfGR abgelehnt.
Der eigentliches Antrag für eine neue Katzenschutzverordnung bekam 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und eine Enthaltung.
Beim anschließenden TOP 13 wurde über die Verabschiedung einer Anlagenrichtlinie für die Gemeinde Groß-Rohrheim abgestimmt. Diese umfasst die Vorgaben, wie die Verwaltung Vermögen anlegen darf.
Der Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Der TOP 14 behandelte die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte. Die aktuelle Satzung ist aus dem Jahr 2006 und die zu errichtende Beiträge sind nicht mehr zeitgemäß.
Der Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
TOP 15 behandelte die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Mittelzentrum Ried“. Hier wurde über die Aufnahme der Gemeinde Einhausen abgestimmt. Sobald alle Teilnehmer, Biblis, Bürstadt, Lampertheim und Groß-Rohrheim zustimmen, ist die Gemeinde Einhausen ein weiterer Baustein dieser Arbeitsgemeinschaft, die dann ca. 70.000 Menschen eine Stimme gibt.
Der Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Unter TOP 16 wurde der Punkt „Bau eines Winterrasenspielfeldes und eines Laufparcours“ behandelt. Hier ging es um die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben. Für die beiden Anlagen stand ein Budget von 670.000 € zur Verfügung. Diese wurden nach der Ausschreibung auch eingehalten. Nicht inbegriffen waren aber ca. 70.000 € Planungskosten, entstanden auch durch einen zusätzlich beauftragten Planer, Entsorgungskosten von Bodenmaterial und die Sandlieferung. Dies entspricht Mehrkosten von ca. 125.000 €.
Diese Ausgaben wurden mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen der CDU genehmigt.
Bei TOP 17 wurde ein Prüfantrag der BfGR behandelt. Diese möchten ein digitales Passbildsystem im Einwohnermeldeamt realisiert bekommen.
Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Verwaltung ab 1. Mai 2025 sowieso verpflichtet ist, diesen Service anzubieten. Dies kostet 6 € zusätzlich pro beantragten Ausweis. Der Antrag wurde von der BfGR zurückgezogen.
Der nachfolgende TOP 18 ist wiederum ein Prüfantrag der BfGR. Hier möchte man die Verkehrssicherheit an der Einmündung des Zubringers B44 neu auf die B44 alt beleuchten. Dies ist grundlegend eine Idee, der man zustimmen könnte, aber die Einmündung liegt auf dem Gebiet der Stadt Gernsheim. Daher fragte unsere Fraktion LiGR nach der Zuständigkeit. Der Bürgermeister informierte über Gespräche mit der Stadt Gernsheim und den daraus resultierenden Beschnitt der Grünpflanzen im Kreuzungsbereich.
Die pauschale Prüfung zur Beleuchtung der Kreuzung wurde mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
TOP 19 beantwortete den Prüfantrag der SPD über die Anschaffung eines werbefinanzierten Bürgermobils. Dies ist rechtlich nicht einfach realisierbar, da die Kommune nicht als Vermieter eines KFZ, ohne besondere soziale Aspekte, auftreten darf. Ein KFZ für Vereine gab es in der Vergangenheit. Doch die Beschränkung des Nutzerkreises führte beim Vorgängerfahrzeug kaum zu Vermietungen.
Die ausführliche Beantwortung finden Sie im Anhang
TOP 20 befasste sich um Grundstücksangelegenheiten. Dieser Punkt wurde gestrichen.
Nach einem guten Austausch unter den Fraktionen wurde die Sitzung kurz nach 21 Uhr geschlossen.
Herzlichst
Ihre Fraktion LiGR – Leben in Groß-Rohrheim



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